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>> Der Halbleiterschutz


Dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (=Topographien), d.h. die sogen. mask-work von Mikrochips mit Mehrschichtaufbau, können nach dem Halbleiterschutzgesetz unter Schutz gestellt werden. Schutzvoraussetzung ist, dass die angemeldete Topographie "eigenartig" ist, was in der Regel dann der Fall ist, wenn es sich um eine eigene Leistung handelt, die nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit ist.
 
Eine Topographie wird vom Deutschen Patent- und Markenamt bei Vorliegen der formellen Schutzvoraussetzungen eingetragen. Eine Prüfung auf die materielle Schutzvoraussetzung der "Eigenart" findet nicht statt. Eine Topographie kann noch innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach der ersten geschäftlichen Verwertung beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden.
 
Die Laufzeit einer Topographie beträgt maximal 10 Jahre. Sofern die Topographie erst nach Beginn der geschäftlichen Verwertung angemeldet worden ist, verkürzt sich die Laufzeit dementsprechend.
 
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